Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde bei personenbezogenen Ausdrücken auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir weisen daher an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung der männlichen Form als geschlechtsneutral zu verstehen ist und somit Frauen und Männer gleichermaßen umfasst.
Checklist zur erfolgreichen Rechtsanwaltsprüfung (RAP)
Wahrscheinlich findet sich jede und jeder RAA nach einigen Monaten in der Anwaltei – nachdem die erste Aufregung überstanden ist – in derselben Situation. Der Chef oder ein Kollege fragt, ob du dir bereits Gedanken über die Rechtsanwaltsprüfung gemacht hast und du antwortest „nein, bis dahin ist ja noch ewig Zeit.“ Tatsächlich vergeht die Zeit bis zur Prüfung(svorbereitung) aber sehr schnell, vor allem weil es sich empfiehlt, früh genug alle organisatorischen Dinge zu klären, um nicht kurzfristig Stress zu bekommen.
Zur Vorbereitung schlagen wir daher nachstehenden groben Leitfaden vor, wobei dieser vom „klassischen RAA“ ausgeht, der fünf Monate Gerichtspraxis gemacht hat und danach mangels weiterer anrechenbarer Zeiten (siehe § 2 Abs 1 RAPG) 2 Jahre und 7 Monate RAA-Tätigkeit benötigt, um zur RAP antreten zu können. Individuelle Abweichungen von diesem Leitfaden sind daher nicht vermeidbar.
1. Nach etwa 18 Monaten RAA-Tätigkeit:
Organisation eines Prüfungspartners und Anruf bei Frau Sencar des OLG Graz (einfach anrufen unter 0316/8064-0 und die Vermittlung ersuchen, euch zu verbinden), um einen „Bleistifttermin“ zu vereinbaren (hier werden grob die Prüfungstermine festgelegt). Beim Prüfungspartner gibt’s kein Patentrezept. Es gibt Leute, die treten mit guten Freunden an, manche treten mit Fremden an und manche sogar alleine. Es ist daher alles eine Typ-Frage, aber eines kann jedenfalls gesagt werden: Wenn ihr das Gefühl habt, dass ein möglicher Partner euch mehr stresst, als ihr von ihm profitieren könnt, dann tretet im Zweifel lieber alleine an, bevor ihr verkrampft nach einem Partner sucht. Ihr könnt euch auch alleine einen Bleistifttermin holen und schauen, ob sich jemand dazueintragen lassen möchte.
2. Nach Festlegung des Bleistifttermins:
Überprüfung, ob man bereits genügend Ausbildungshalbtage hat (für die RAP braucht man insgesamt 24), damit man nicht kurz vor der RAP unter Zeitdruck kommt. Über die Seminare der AWAK bekommt man dort jederzeit telefonisch eine freundliche Auskunft, wieviele Halbtage man bereits hat.
3. Zirka 9 Monate vor der RAP:
Herausfinden, wann die Prüfungsvorbereitungskurse stattfinden (es empfiehlt, die Kurse wenn dann möglichst nahe vor der RAP zu machen, damit das Wissen noch präsent ist.
Die Kurse werden wie folgt angeboten und finden üblicherweise 3x im Jahr (März, Juni, November) statt:
Zivil- und Zivilprozessrecht: RidLG Mag. Verena Binder, Mag. Philipp Haas (2x FR bis SO)
Straf- und Strafprozessrecht: Senatspräsident d. OLG i.R. Dr. Wolfgang Rotter (1x FR bis SO)
Steuer- und Abgabenrecht: RidBFG MMag. Gerald Ehgartner (1x SA)
Verfassungs- und Verwaltungsrecht: RA Mag. Wolfgang Schupfer und noch bekanntzugebende Vortragende (1x FR bis SO)
Die genauen Termine und Kursgebühren werden regelmäßig mit den Kammernachrichten an alle RAA versendet. Die Kurse sind zwar nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich. Vor allem geben sie eine gewisse Sicherheit, weil die Vortragenden einen idR aufmuntern und ermutigen. Zusätzlich bieten die Vortragenden individuelle Termine an, um offene Fragen zu erörtern. In Straf- und Zivilrecht kann man sogar die schriftlichen Arbeiten zur Durchsicht übermitteln und gemeinsam durchbesprechen (sehr zu empfehlen!).
In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass Mag. Alexander Brenneis, DDr. Kathrin Bayer und Hofrat Dr. Gerhard Gödl (ab März/April 2023) einen eigenen Prüfungsvorbereitungskurs für Verfassungs- und Verwaltungsrecht anbieten.
Die Anmeldung erfolgt unter : https://www.eisenberger.eu/vorbereitungskurs-rechtsanwaltspruefung
4. Zirka 6 Monate vor der RAP:
Übermittlung des Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung an den Ausschuss der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Hier dürfen vor allem die notwendigen Zahlungsbestätigungen für Stempel- und Prüfungsgebühren nicht vergessen werden. Ein Muster für den Antrag auf Zulassung zur RAP ist im internen Bereich der Website der Stmk RAK zu finden. Über die Zugangsdaten zu diesem Bereich verfügt der Ausbildungsanwalt. Aber auch für Rechtsanwaltsanwärter ist ein Zugang eingerichtet. Die eigenen Zugangsdaten können telefonisch bei der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer erfragt werden.
5. Zirka 3 bis 4 Monate vor der RAP:
Anruf bei Frau Sencar, ob bereits die Prüfungskommission feststeht. Wenn man freundlich fragt und nicht zu früh dran ist, bekommt man hier normalerweise zumindest eine „vorläufige“ Auskunft, die idR mit der tatsächlichen Kommission übereinstimmt.
6. Vor dem Prüfungsurlaub:
Beschaffung der Prüfungsfragen auf Anfrage unter office@rechtsanwaltspruefung.at sowie dem SKV (der SKV hat einen sehr hilfreichen „Prüfungs-USB-Stick“, auf welchem zahlreiche ausgearbeitete Prüfungsfragen sowie Scans von Literatur und Skripten sind). Für Mitglieder des SKV wird dieses unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Nichtmitglieder haben einen Pfand zu leisten.
7. Im Prüfungsurlaub (daher idR 6-8 Wochen vor der mündlichen Prüfung):
Vorstellung bei allen Prüfern. Es empfiehlt sich, die Prüfer am Anfang des Urlaubs telefonisch zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren. Die Termine sollten nicht zu lange vor der RAP stattfinden, da die Prüfer erfahrungsgemäß umso genauer wissen, was sie euch fragen werden, je näher die RAP kommt.
8. Lernen:
Ein Satz voraus: Die RAP ist für jeden, der sich sorgfältig vorbereitet, schaffbar (hier verweisen wir auf die z.B. unter http://www.uibk.ac.at/zivilverfahren/statistik/regelmäßig veröffentlichen Statistiken, wonach die Durchfallquote bei der RAP etwa im Vergleich zu UNI-Prüfungen relativ niedrig ist).
Der konkrete Lernplan ist sehr prüferabhängig, da alle Prüfer unterschiedliche Vorstellungen und Geschmäcker haben. Die „Lieblingsmaterien“ der Prüfer können regelmäßig aus den Prüfungsfragen abgeleitet werden. Die meisten Prüfer geben bei der Vorstellung auch noch Tipps und grenzen das Gebiet (auch für die schriftliche RAP) noch einmal ein.
Gelernt werden sollten vor allem die Basics, die etwa gut in den Orac-Skripten erklärt sind. Im Zivilrecht lernen viele mit Perner/Spitzer/Kodek oder P.Bydlinski Bürgerliches Recht AT. Wenn ein Prüfer euch Literaturtipps gibt, dann solltet ihr euch auch daran halten. Wie gesagt finden sich auch am SKV-Prüfungs-Stick eingescannte Skripten, Zusammenfassungen, etc.
Am besten ihr nehmt mit Leuten, die in der Vergangenheit bei denselben Prüfern angetreten sind, Kontakt auf (ihr seht die Leute bei der Prüfungsfragensammlung von Mag. Weiß) und lasst euch Tipps geben.
Noch einmal das Wichtigste, das ihr nie vergessen dürft: Es handelt sich um eine Berufsprüfung, bei der ihr zeigen sollt, dass ihr das Zeug zum Rechtsanwalt habt. Ihr müsst dabei aber nicht zeigen, dass ihr alle Rechtsgebiete inkl. Judikatur im Detail beherrscht, denn das kann auch kein Rechtsanwalt! Lasst euch daher nicht stressen und habt keine Angst vor den Prüfern. Keiner will euch etwas Böses! Bereitet euch sorgfältig vor und ihr werdet es schaffen!
9. Die RAP selbst:
Es gibt drei schriftliche Prüfungen (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht) zu je 8 Stunden und eine mündliche Prüfung, die insgesamt ungefähr 3 bis 4 Stunden (zwei Stunden pro Kandidat) dauert. Die schriftlichen Termine finden idR MO (Zivil), MI (Verwaltung) und FR (Straf) statt und am Freitag, drei Wochen nach der letzten schriftlichen ist die mündliche Prüfung.
Es empfiehlt sich, für die schriftlichen Prüfungen entsprechende Literatur dabei zu haben (Kommentare, Lehrbücher, etc.), die man dort dann gleich griffbereit hat. Man kann die Prüfungsaufsicht zwar bitten, Bücher aus der Gerichtsbibliothek zu holen, wenn’s stressig wird, fühlt man sich mit eigenen Büchern aber erfahrungsgemäß wohler.
Ihr könnt diktieren oder selbst schreiben, wie ihr euch wohler fühlt. Sofern ihr diktiert, solltet ihr euch 1 bis 2 Wochen vor den Schriftlichen bei eurer Schreibkraft vorstellen (einfach vorher bei der Schreibabteilung anrufen). Ebenfalls empfiehlt es sich, vor den Schriftlichen bei Frau Sencar vorbeizuschauen und einen kurzen Blick in das Prüfungszimmer zu werfen.
10. Nach der RAP:
FEIERN!!! (und danach bitte an office@rechtsanwaltspruefung und dem SKV eure Prüfungsfragen schicken, um auch zukünftigen RAAs bei der Prüfungsvorbereitung zu helfen)